Re: Frage Eintragung Leistungssteigerung


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Geschrieben von Lutz vom Bodensee am 31. Januar 2025 10:05:29:

Als Antwort auf: Re: Frage Eintragung Leistungssteigerung geschrieben von Joachim S am 31. Januar 2025 09:40:35:

Hallo,
Es ging neulich schon um die Abnahme von Leistungssteigerungen.
Wir haben einen ACL mit nachträglichem Ladeluftkühler und leicht erhöhtem Ladedruck. Das ist alles nicht eingetragen und laut Vorbesitzer ist es auch nicht das Problem bei TÜV Terminen gewesen. Das kann ich aber nicht so ganz glauben, wie sind da die Erfahrungen? Und wie läuft eine Eintragung ab wenn ich diese jetzt angehe?
Danke und Gruß
Max
Hi Max,
der ACL hat doch schon nen LLK?
Nein, natürlich ist erhöhter Ladedruck kein Thema beim TÜV. Außer man kann die Manipulation sehen, dann mag es auffallen.
Gruss Jo

Meine Erfahrung dazu ist, dass viele TÜV Prüfer inzwischen jünger als das Auto sind und so eine Karre überhaupt nicht kennen (wollen). Bei mir hat in den 27 Jahren in denen ich meinen LT schon habe noch nie ein TÜV Prüfer den Motordeckel aufgemacht. Nicht einmal bei der Oldtimereintragung, was mich wirklich gewundert hat. Geringfügig erhöhter Ladedruck ist sicher kein Problem beim TÜV. Man sollte halt nicht demonstrativ so ein Ladedruck Messgerät am Armaturenbrett haben. Und solange Du nicht mit 130 km/h über die Autobahn fegst, wird auch sonst nie einer danach fragen.
Ich bin da ganz entspannt.
Erhöhte Leistung eintragen hängt immer ganz entscheidend vom Prüfer ab. Wenn er nicht will, dann geht es ganz sicher nicht. Man bräuchte dann eine Freigabe von VW für das spezielle Fahrzeug und den speziellen Umbau und die bekommt man nicht. Der andere Weg ist dann eine Leistungsmessung, Geräuschmessung, Geschwindigkeitsmessung, Abgasgutachten (das man auch nicht bekommt). Kostet alles ein Haufen Geld und muss immer noch nicht zum Erfolg führen.
Wenn aber ein TÜV Prüfer will und da servicefreundlich eigestellt ist, dann kann man vieles verhandeln. Oft reicht dann eine in etwa gleiche Eintragung in einem Fahrzeugschein, ein älteres Gutachten in dem eine ähnliche Leistungserhöhung beschrieben ist.
Der Ermessensspielraum ist bei gutem Willen groß.
Ich habe mir bei meinen zum Teil ziemlich wilden Umbauten (nicht am LT sondern anderen Oldtimern) immer einen entsprechenden TÜV Prüfer gesucht, der begeisterungsfähig war, vorher besprochen was ich alles besorgen soll und dann klappt das auch.

Viele Grüße Lutz



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